Rechtsprechung
BVerwG, 27.01.1989 - 7 B 12.89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht
Zuschussgewährung an Gemeinde kann von Ausschöpfung der eigenen Einnahmequellen abhängig gemacht werden
- Wolters Kluwer
Kommunale Selbstverwaltung - Zweckgebundende Finanzzuweisung - Beitragserhebung - Eigenanteil - Kommunaler Finanzausgleich - Erschließungsbeitrag - Mindestanteil der Gemeinde - zweckgebundene Finanzzuweisung - Ausschöpfung eigener Einnahmequellen - Garantie der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BauGB § 129 Abs. 1
Verfahrensgang
- VG Trier, 29.01.1988 - 1 K 51/87
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.1988 - 7 A 29/88
- BVerwG, 27.01.1989 - 7 B 12.89
Papierfundstellen
- NVwZ 1989, 468
- NVwZ 1989, 469
- DVBl 1989, 929
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2017 - 6 A 11790/16
Erschließungsbeitrag - Aufteilung einer Straße in mehrere Verkehrsanlagen - …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 27. Januar 1989 - 7 B 12.89 -, NVwZ 1989, 469) liegt es auf der Hand, dass dieses Ermessen vielerlei Beschränkungen unterliegt, also praktisch durch die Finanzlage der Gemeinde und den im Gemeindehaushaltsrecht verankerten Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingeengt ist. - BVerwG, 20.01.2004 - 8 B 139.03
Verfassungsrechtlich verankerte Garantie der gemeindlichen Selbstverwaltung; …
Denn damit würde eine Gemeinde angesichts der begrenzten Mittel für Finanzzuweisungen letztlich auf Kosten anderer Gemeinden ihre finanziellen Möglichkeiten nicht ausschöpfen und es bestände die Gefahr einer gegen den Gleichheitssatz verstoßenden Praxis bei der Zuweisung von Finanzmitteln (vgl. Beschluss vom 27. Januar 1989 BVerwG 7 B 12.89 Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 82). - VGH Baden-Württemberg, 01.07.2003 - 9 S 1574/02
Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsstock scheitern an Aktienbesitz VGH weist …
Demgegenüber besteht kein schützenswertes Interesse der antragstellenden Gemeinde daran, eine notwendige Investition zu Lasten des Ausgleichsstocks und damit zugleich zu Lasten anderer bedürftiger Gemeinden zu finanzieren und zugleich eigenes Vermögen, das nicht anderweitig für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt und also veräußerbar ist, zu schonen (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 27.01.1989 - 1 B 12/89 -, NVwZ 1989, 469). - VGH Baden-Württemberg, 01.07.2003 - 9 S 2184/02
Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsstock scheitern an Aktienbesitz VGH weist …
Demgegenüber besteht kein schützenswertes Interesse der antragstellenden Gemeinde daran, eine notwendige Investition zu Lasten des Ausgleichsstocks und damit zugleich zu Lasten anderer bedürftiger Gemeinden zu finanzieren und zugleich eigenes Vermögen, das nicht anderweitig für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt und also veräußerbar ist, zu schonen (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 27.01.1989 - 1 B 12/89 -, NVwZ 1989, 469).